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TN = Teilnehmer | RV = Reiseveranstalter
1 .1 Die Anmeldung zu einer Freizeit erfolgt per Online-Anmeldeformular oder schriftlich mittels des Anmeldeformulars aus dem Jahresprospektvon DIENET EINANDER e.V. Eine Anmeldung per Fax oder Email ist möglich.
1.2. Anmeldungen, die vor dem 30. Januar eingehen, werden Ende Januar/Anfang Februar schriftlich bestätigt.
1.3. Mit der Anmeldebestätigung erhält der TN einenTeilnehmerbogen. Erst wenn dieser ausgefüllt und unter- schrieben dem RV vorliegt, ist der Reisevertrag bindend. Der RV kann bei Nichterfüllen dieser Mitteilungspflicht den Vertrag jederzeit kündigen, wenn ihm vor Reiseantritt verschwiegene körperliche bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen bekannt werden, die das Maß an Pflege um ein Vieles erhöhen.
1.4. Ist die Teilnahmebestätigung mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“ versehen, so behält sich DIENET EINANDER e.V. eine Teilnahme so lange vor, bis sich ein geeigneter Mitarbeiter für die Betreuung und Pflege gefunden hat.
2.1. Ausgeschriebene Teilnehmerpreise gelten, wenn nicht anders angegeben, pro Person.
2.2. Der Freizeitbetrag ist nach Eingang des Informationsbriefes (ca. 3 Wochen vor Beginn der Freizeit) fällig.
2.3. In besonderen Härtefällen können Ausnahmeregelungen vereinbart werden.
3.1. Alle im Reisepreis enthaltenen Leistungen und wichtigen Informationen zur Freizeit sind im Jahresprogramm benannt oder werden dem TN im Informationsbrief mitgeteilt.
3.2. Dem TN wird Betreuung und Pflege im Maße seiner körperlichen bzw. geistigen Einschränkung zuteil. Es kann allerdings nicht in jedem Fall eine professionelle Pflege und Betreuung zugesichert werden, da die Arbeit hauptsächlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern abgedeckt wird.
3.3. Es kann am Freizeitort ein ambulanter Pflegedienst organisiert werden. Die zusätzlichen Kosten müssen vom TN getragen oder mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
4.1 Preisänderungen sind aus sachlich begründeten, nicht vorhersehbaren Ursachen bis zu 10% des ausgeschriebenen Freizeitpreises möglich. Von einer Preisänderung werden die TN durch den Veranstalter bzw. den Freizeitleiter unverzüglich schriftlich informiert.
5.1. Erkrankt ein TN nachweislich kurz vor Beginn der Freizeit in dem Maße, dass eine Teilnahme unmöglich ist, so wird der bereits eingezahlte Reisepreis zurückerstattet.
Eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € wird einbehalten.
5.2. Der TN verpflichtet sich, bei absehbarer Nichtteilnahme durch eine längere Krankheitsphase den Veranstalter umgehend darüber zu informieren.
6.1 Nimmt der TN einzelne Leistungen während der Freizeit in Folge vorzeitiger Abreise, wegen Krankheit oder aus anderen, vom Veranstalter nicht zu akzeptierenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf Rückerstattung anteiliger Kosten.
7.1. Vom TN wird erwartet, dass er sich am angebotenen Programm beteiligt.
7.2. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die ihm vom RV bzw. Freizeitleiter in Form eines Informationsbriefes zugehen.
7.4. Der TN verpflichtet sich im Anmeldeformular bzw. dem Teilnehmerbogen zu genauen Angaben betreffs seines Hilfebedarfs, Krankheitszustandes und seiner Einschränkungen. Der sorgfältig ausgefüllte und unterschriebene Teilnehmerbogen ist Voraussetzung für das Zustandekommen bzw. die Gültigkeit des Reisevertrages.
7.5. Der TN trägt – soweit nicht anders vereinbart -die Verantwortung für seine Medikamente. Bei Medikamentenausgabe durch Freizeitmitarbeiter müssen Tabletten in Tablettenboxen für die Dauer der Freizeit vorbereitet sein. Für eine fehlerhafte Vorbereitung durch die entsendende Einrichtung und die eventuell daraus ent- stehenden Schäden übernehmen wir keine Haftung.
7.6. An unverheiratete Paare werden keine Doppelzimmer vergeben.
7.7. Einen Reisemangel oder eine andere Störung kann der TN zur Anzeige bringen, indem er diese dem Freizeitleiter unverzüglich anzeigt und Abhilfe verlangt. Freizeitleiter sind nicht berechtigt, Mängel oder Ansprüche mit Rechtswirkung für den Veranstalter anzuerkennen. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis kann der TN nur innerhalb eines Monats nach Beendigung der Freizeit geltend machen.
8.1 Im Informationsbrief erhält der TN alle wesentlichen Informationen durch den Leiter der Freizeit. Für die Einhaltung der geltenden Vorschriften, insbesondere der Gültigkeit aller Personaldokumente wie Personalausweis und Schwerbehindertenausweis, ist der TN bzw. sein gesetzlicher Betreuer selbst verantwortlich.
9.1 Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass für TN eine Insolvenzversicherung abgeschlossen werden muss.
10.1. Der RV kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl der Freizeit vom Vertrag zurücktreten. Der TN erhält den bereits gezahlten Betrag unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche von Seiten des TN bestehen nicht.
10.2. Wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung durch den Leiter die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört, gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit verstößt oder den Weisungen des Leiters nicht Folge leistet, so ist der Leiter berechtigt, bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Eltern, bei körper- und/oder geistig behinderten TN nach Benachrichtigung der Betreuungsperson, auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen auf Kosten des TN den Vertrag zu kündigen.
11.1. Die für die Verwaltung und Werbung der Freizeit benötigten Daten der TN werden erfasst und gespeichert. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11.2. Mit der Einwilligung zur Bildnutzung auf dem Teilnehmerbogen stimmt der TN zu, dass die während der Freizeit entstandenen Bilder und Videos der eigenen Person für Veröffentlichungen durch DIENET EINANDER e.V. genutzt werden dürfen.
Die Gestaltung des Programms und die Betreuung übernehmen in der Regel ehrenamtliche Mitarbeiter/innen. Für die medizinische Versorgung bemühen wir uns um Fachpersonal.
Die Teilnehmer unserer Freizeiten haben vielfach geistige und mehrfache Behinderungen. Teilnehmer mit Körperbehinderungen, Sinnesschäden und Angehörige sind ebenfalls herzlich willkommen.
Bitte beachten, dass nicht jedes Haus für Rollstuhlfahrer geeignet ist.
Das Programm wird auf die jeweiligen Teilnehmer abgestimmt.
Singen und Musizieren, Geschichten aus der Bibel und ihre Bedeutung für unser Leben sind Inhalte des Vormittagsprogramms. Es soll erfahrbar werden, dass der Glaube und die liebevolle Zuwendung Jesu zu uns Menschen auch heute für unser Leben Hilfe, Zufriedenheit, Kraft und Freude geben kann.
Ausflugsfahrten, Spaziergänge, Wanderungen, Spielangebote, Basteln, Olympiade, Feste feiern, etc. stehen nachmittags und abends auf dem Programm. Wenn es die Umgebung des Freizeitortes erlaubt, bieten wir Museums-, Zoobesuche, Planwagenfahrten, Schifffahrten, Bademöglichkeiten an.
Die Pensionspreise beinhalten Unterkunft in einem Zwei- oder Mehrbettzimmer (meist mit Dusche/WC), in der Regel Bettwäsche und Handtücher, 3 Mahlzeiten. Für ein Einzelzimmer (nur begrenzt möglich) muss ein Zuschlag (Höhe je nach Freizeitheim) bezahlt werden.
Wenn eine Sammelfahrt mit Kleinbussen angeboten wird, werden die Kosten hierfür extra berechnet. Zusteigemöglichkeiten können mit der Freizeitleitung abgesprochen werden.
Die Pensions- und Fahrtkosten müssen erst nach Erhalt des Informationsbriefes (ca.3-4 Wochen vor Freizeitbeginn) an den Veranstalter überwiesen werden. Wer einen Zuschuss in Anspruch nehmen muss, kann sich mit uns in Verbindung setzen.
Weitere Kosten entstehen für Ausflugsfahrten, Eintrittsgelder, Fotos, Material, Freizeitmappe, etc. Hierfür werden auf der Freizeit von jedem Teilnehmer normalerweise 60,00 € erhoben.
Für Freizeitteilnehmer, die einen Pflegegrad haben und/oder zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten, erbitten wir für Betreuung und Pflege das Pflege- bzw. das Betreuungsgeld, das von der Pflegekasse bezahlt wird (dies sind nicht die Pensionskosten). Dazu ist es erforderlich, einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Für niederschwellige Angebote nach § 45 b Abs. 1 SGB XI haben wir eine Zulassung.
Die Anmeldebestätigung ist eine Reservierung des Freizeitplatzes mit Vorbehalt und wird mit dem Informationsbrief endgültig bestätigt.
Gründe für eine mögliche Absage können sein: Fehlende Mitarbeiter/innen, zu wenig Pflegepersonal, staatliche Massnahmen, ...